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Arzneimittelverordnung Erhöhter Selbstbehalt

Arzneimittelverordnung Erhöhter Selbstbehalt

Die Kostenbeteiligung bei Arzneimitteln (Selbstbehalt) beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten.

Sind Original-Arzneimittel im Vergleich zu wirkstoffgleichen Generika jedoch mehr als 10 Prozent teurer, werden diese seit 2024 mit einem Selbstbehalt von 40 Prozent belegt.

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Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns so schnell wie möglich, mindestens jedoch 24 Stunden vorher, zu informieren. Bei Nichterscheinen ohne vorgängige Absage müssen wir ihnen leider CHF 50.00 in Rechnung stellen. Wir danken für ihr Verständnis.



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